Wahlordnung

DER CLUB – Deutsche Tischtennis-Senioren e.V.

 

Wahl-, Versammlungs- und Sitzungsordnung der Organe von DER CLUB

Präambel
Die Wahl-, Versammlungs- und Sitzungsordnung regelt die besonderen Belange der Hauptversammlung und der Sitzungen des Vorstandes, des Präsidiums sowie der Kommissionen von DER CLUB. Vor Beginn einer Versammlung oder Sitzung ist ein Protokollführer zu bestimmen.

 

  1. Allgemeinverbindliche Festlegungen Durchführung der Hauptversammlung und der Sitzungen des Vorstandes, des Präsidiums sowie der Kommissionen von DER CLUB.
    1.1 Der Präsident/Vorsitzender kann für einzelne Tagessordnungspunkte Berichterstatter berufen. Diese erhalten zuerst das Rederecht.
    1.2 Bei der Beratung von Anträgen erhält zuerst der Antragsteller das Wort zur Begründung seines Antrages.
    1.3 Jeder Versammlungs- und Sitzungsteilnehmer kann sich an den Aussprachen beteiligen. Das Wort erteilt der Präsident/Vorsitzender in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Spricht ein Redner nicht zur Sache, so kann ihm nach zweimaligem Hinweis das Wort entzogen werden.
    1.4 Das Verlesen von Schriftstücken bedarf der Zustimmung des Präsidenten/Vorsitzenden.
    1.5 Anträge auf Schluss einer Debatte kommen nach dem Antragsteller und einem eventuellen Gegenredner sofort zur Abstimmung. Redner, die zur Sache gesprochen haben, dürfen keinen solchen Antrag stellen.
    1.6 Die Reihenfolge der zur Abstimmung kommenden Anträge ist deutlich zu bezeichnen. Dabei ist jeder Antrag vor der Abstimmung grundsätzlich zu verlesen.
    1.7 Liegen über einen Sachverhalt mehrere Anträge vor, so ist zunächst über den weitestgehenden Antrag abzustimmen. Im Zweifel entscheidet der Präsident/Vorsitzender, bei welchem Antrag es sich um den weitestgehenden handelt.
    1.8 Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Stimmkarte oder Handzeichen. Bei geheimer Abstimmung in der Hauptversammlung wird schriftlich abgestimmt.
    1.9 Bei allen Abstimmungen entscheidet, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Enthaltungen sind bei der Berechnung der Mehrheit nicht mitzuzählen. Bei Stimmengleichheit in der Hauptversammlung ist der Antrag abgelehnt. Bei Stimmengleichheit im Präsidium, Vorstand und in den Kommissionen entscheidet die Stimme des Präsidenten bzw. Vorsitzenden.
    1.10 Über jede Hauptversammlung und die Sitzungen des Präsidiums, des Vorstandes und der Kommissionen ist ein Protokoll anzufertigen, welches alle Beschlüsse und im Falle der Hauptversammlung zusätzlich die Ergebnisse der Wahlen zu enthalten hat. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter/Präsidenten/Vorsitzenden und vom jeweiligen Protokollführer zu unterzeichnen.
  2. Hauptversammlung
    2.1 Durchführung der Hauptversammlung

    2.1.1 Die Hauptversammlung muss in der durch die Satzung vorgeschriebenen Form einberufen werden.
    2.1.2 Die Hauptversammlung ist grundsätzlich nicht öffentlich. Die Öffentlichkeit kann jedoch beschlossen werden.
    2.1.3 Der Präsident von DER CLUB, im Verhinderungsfall ein Vizepräsident, leitet die Hauptversammlung.
    2.1.4 Durch den Versammlungsleiter ist die satzungsgemäße Einberufung der Hauptversammlung festzustellen und die Tagesordnung unter Berücksichtigung von Ergänzungswünschen zu beschließen.
    2.1.5 Bei Wortmeldungen zur Geschäftsordnung wird das Wort außerhalb der Reihenfolge der übrigen Redner durch den Versammlungsleiter erteilt.
    2.1.6 Wird ein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, so kann ein Redner diesen begründen und ein anderer gegen diesen Antrag sprechen. Die Redezeit ist hierbei auf drei Minuten beschränkt. Im unmittelbaren Anschluss daran ist der Antrag sofort zur Abstimmung zu bringen.
    2.2 Wahlen durch die Hauptversammlung
    2.2.1 Wahlen erfolgen grundsätzlich geheim, es sei denn, dass nur ein Wahlvorschlag vorliegt. In diesem Falle erfolgt die Abstimmung geheim, wenn auch nur ein Stimmberechtigter dies verlangt. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Abstimmung mit der Stimmkarte. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
    2.2.2 Erhält bei Wahlen unter mehreren Bewerbern keiner die absolute Mehrheit
    der abgegebenen gültigen Stimmen, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Sollten mehr als zwei Bewerber die gleiche, jedoch eine höhere Stimmenzahl als mindestens ein Weiterer erzielt haben, wird die Stichwahl unter diesen durchgeführt.
    2.2.3 Bei Stichwahlen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Enthaltungen sind bei der Berechnung der Mehrheit nicht mitzuzählen.
    2.2.4 Ungültig ist eine Stimme bei einer geheimen Wahl, wenn der Stimmzettel teilweise oder vollständig unlesbar, verfälscht bzw. nicht entsprechend den vorab zu gebenden Hinweisen ausgefüllt worden ist. Nicht abgegebene Stimmzettel gelten als Stimmenthaltungen.
    2.2.5 Über die Gültigkeit einer Stimme entscheiden die für die Auszählung der Stimmen (offene und geheime Abstimmung) zuvor von den Teilnehmern gewählten drei Stimmenzähler.
    2.2.6 Bei geheimer Wahl ist für jeden Wahlgang ein gesonderter Stimmzettel auszugeben.
    2.2.7 Wählbar ist auch derjenige, der nicht anwesend ist, unter der Voraussetzung, dass seine schriftlich Zustimmung zur Wahl dem Präsidium vorliegt.
    2.2.8 Die Wahl des Präsidenten leitet ein von der Hauptversammlung gewählter Wahlleiter. Die Wahl des Vizepräsidenten Finanzen, Vizepräsidenten Sport, Vizepräsidenten Marketing, Vizepräsidenten Öffentlichkeitsarbeit, der Beisitzer und der Kassenprüfer leitet der Präsident.
    2.2.9 Jedes Mitglied von DER CLUB hat das Recht zu wählen und gewählt zu
    werden.
    2.3 Wahlvorschläge
    2.3.1 Wahlvorschläge für die Mitglieder des Präsidiums müssen grundsätzlich bis spätestens acht Wochen vor der Hauptversammlung dem Präsidium vorgelegt werden. Die eingereichten Vorschläge sind den Clubmitgliedern mindestens vier Wochen vor der Hauptversammlung bekannt zu geben Wahlvorschläge für die Mitglieder des Präsidiums sind unmittelbar vor einem Wahlgang möglich, wenn Wahlvorschläge lt. Absatz 1 nicht vorliegen, wenn Wahlvorschläge vor der Wahlhandlung zurückgezogen wurden oder wenn Wahlvorschläge bei der Abstimmung erfolglos waren.
    2.3.2 Wahlvorschläge für die Funktion als Beisitzer im Vorstand von DER CLUB müssen spätestens vor der Hauptversammlung dem Präsidium schriftlich übergeben oder unmittelbar vor der Wahlhandlung geäußert werden.
    2.3.3 Eine Kandidatur ist für mehrere Wahlfunktionen zulässig, jedoch erlöschen alle weitere Kandidaturen, wenn die Kandidatur in einer Wahlfunktion erfolgreich war.
    2.4 Die Wahlen sind in folgender Reihenfolge durchzuführen
    1. Präsident
    2. Vizepräsident Finanzen
    3. Vizepräsident Sport
    4. Vizepräsident Marketing
    5. Vizepräsident Öffentlichkeitsarbeit
    6. Beisitzer
    7. Kassenprüfer
  3. Sitzungen des Vorstandes und des Präsidiums
    3.1 Die Sitzungen des Vorstandes finden mindestens einmal und die des Präsidiums mindestens viermal im Jahr statt.
    3.2 Die Sitzungen werden vom Präsidenten einberufen, der Zeitpunkt und Ort
    bestimmt. Jedes Mitglied kann Tagesordnungspunkte vorschlagen bzw. beantragen.
    3.3 Die Einladung hat mindestens zwei Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen.
    3.4 Den Vorsitz führt der Präsident, im Verhinderungsfall der von ihm beauftragte Vizepräsident.
    3.5 Das Protokoll über die Sitzung ist den Mitgliedern des Vorstandes bzw. des Präsidiums innerhalb von drei Wochen zuzuleiten.
  4. Sitzungen der Kommissionen
    4.1 Die Begründungen für Sitzungen der Kommissionen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag gemäß § 5 Nr. 3 der Satzung von DER CLUB. Die Vorschriften der Abschnitte 3.2. – 3.5 gelten entsprechend.
    4.2 Die Leitung der Kommission obliegt dem Vorsitzenden, der von den Mitgliedern gewählt wird; im Falle seiner Verhinderung tritt an seine Stelle der zu Beginn einer Amtszeit zu benennende Vertreter.
    4.3 Die Aufgaben der Kommissionen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag
    Mit Zustimmung des Präsidiums können Dritte, die nicht Mitglieder der Kommissionen sind, zur Lösung des anstehenden Problems einbezogen werden.
    4.4 Die Sitzungen werden vom zuständigen Kommissionsvorsitzenden
    einberufen, der Zeitpunkt und Ort bestimmt. Jedes Mitglied kann auf der Grundlage von Abschnitt 4.3 Vorschläge oder Anträge zur Tagesordnung unterbreiten.
    4.5 Nach der erfolgten Einladung ist das Präsidium von der beabsichtigten Sitzung und die Tagesordnung zu informieren.Die Wahl-, Versammlungs- und Sitzungsordnung wurde von der Hauptversammlung am 14. Juli 2007 in Bad Blankenburg (Thüringen) beschlossen.